Mitglied werden

Freie Wahl der Lieblingsgemeinde

Alle Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirche werden grundsätzlich aufgrund ihres Wohnortes einer bestimmten Kirchengemeinde zugeordnet - so wie man bspw. aufgrund seines Wohnortes auch einer bestimmten Stadt oder Samtgemeinde zugeordnet ist. Bei der so festgelegten Kirchengemeinde steht man dann in der Gemeindegliederdatei und wird ggf. zu bestimmten Anlässen angeschrieben.

Aber Sie können sich selbstverständlich die Gemeinde aussuchen, zu der Sie gern gehören möchten - um von dort Informationen zu bekommen, um im Alter ggf. Geburtstagsbesuche zu bekommen oder um sicherzugehen, dass die dort arbeitenden Pastor:innen für Sie "zuständig" sind. Diese freie Wahl der Kirchengemeinde, die dann ganz unabhängig vom Wohnort ist, nennt man "Umpfarrung". Sie ist denkbar einfach: Mit einem schlichten Antrag an den Kirchenvorstand der Wunschgemeinde drückt man sein Anliegen aus. Das Antragsformular auf "Umpfarrung" können Sie hier im Kasten herunterladen. (Alle volljährigen Antragsteller müssen den Antrag unterschreiben. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.)

Ausgetreten und Sie möchten wieder dazugehören?

Manche Menschen haben sich irgendwann im Leben entschieden, der Kirche den Rücken zu kehren. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es liegt uns fern, diesen Schritt zu verurteilen, denn leicht machen sich die meisten solch einen Entscheidung nicht.

Die gute Nachricht: Man kann diesen Schritt rückgängig machen. Das nennt man dann "Wiedereintritt". Auch er ist denkbar einfach zu machen. Entweder wendet man sich an unser Gemeindebüro, die Pastorin oder den Pastor, damit hier gemeinsam das entsprechende Formular ausgefüllt werden kann. Oder man wendet sich bspw. an die Wiedereintrittsstelle in der Buchhandlung an der Marktkirche. Dort kann man problemlos angeben, zu welcher Kirchengemeinde man künftig gehören möchte. Mit seinem kirchlichen Mitgliedsbeitrag (der sog. "Kirchensteuer") wird neben diakonischen Aufgaben der Landeskirche unter anderem auch zu einem guten Teil die Arbeit der eigenen Kirchengemeinde unterstützt.

Übertritt aus einer anderen Kirche

Auch der Übertritt aus einer anders konfessionellen Kirche ist für getaufte Christ:innen möglich (bspw. aus der römisch-katholischen Kirche). Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über einen entsprechenden Austritt. Wenn Sie sich mit diesem Gedanken befassen, sind wir gern bereit, Sie zu beraten. Wir sind uns dessen bewusst, dass der Übertritt von einer in die andere Kirche kein leichter Schritt ist und uns ist wichtig, die Tradition ernst zu nehmen, die für Sie prägend war. Bitte nehmen Sie gern den Kontakt zu Pastorin Burfien oder Pastor Müller auf.

Kontakt

Pastorin Nathalie Burfien

Pastor Marco Müller

Claudia Grosser