Durch ihren Wohnort werden alle Mitglieder der ev.-luth Kirche automatisch einer Kirchengemeinde zugeordnet, aber selbstverständlich können sie die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinde selbst wählen, bzw. beantragen. Dazu ist lediglich ein Antrag an den Kirchenvorstand der Wunschgemeinde zu stellen.
Hinweis: Alle volljährigen Antragsteller müssen den Antrag unterschreiben. Bei Minderjährigen ist dazu die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sie sind aus der Kirche ausgetreten und denken nun über einen Wiedereintritt nach? Gern informieren wir Sie unverbindlich über die Möglichkeit eines Wiedereintritts in die evangelische Kirche. Der Schritt ist ausgesprochen unkompliziert; eine erneute Taufe gibt es nicht, weil die Taufe ein für alle Mal ihre Gültigkeit hat.
Für ein Gespräch stehen Ihnen gern Pastorin Nathalie Burfien oder Pastor Marco Müller zur Verfügung, nehmen Sie doch einfach Kontakt auf: